Der Prüfer schaut genauer hin als früher, der Prüfkatalog wird immer umfangreicher und es gibt plötzlich einen “schweren Mangel” für etwas, das früher noch als “leichter Mangel” durchging. Gerade für Oldtimer und Youngtimer wird es immer schwieriger, bei der §57a Überprüfung, dem “Pickerl”, zu bestehen.
Gleichzeitig verdichten sich die Hinweise, dass auch bei PKW bald Fahreinschränkungen aufgrund ihres Abgasverhaltens verordnet werden könnten, wie dies schon bei älteren LKW der Fall ist (Kennzeichnung mittels Abgasplaketten). Mehr Infos dazu gibt’s hier.
Ein Ausweg: die Zulassung als “historisches Fahrzeug”.
Vorteile:
Nachteile:
Seit 01.01.2018 gibt es dazu neue Vorschriften - hier nachzulesen.
Für die meisten Oldtimer-Fahrer & Fahrerinnen überwiegen ganz klar die Vorteile, denn 120 bzw. 60 Tage im Jahr schafft kaum einer am Steuer seines “Boliden” und ein Fahrtenbuch zu führen ist
auch kein Drama.
Soweit die guten Nachrichten. Natürlich ist die Zulassung selbst an ein paar Auflagen geknüpft. Die wichtigste: Das Auto oder Motorrad muss “historisch erhaltungswürdig” sein. Dazu sollte man
sich mal durchaus “kritisch” anschauen, wie es um Zustand und Originalität des vier- oder zweirädrigen Freundes bestellt ist.
Lesen sie hier in Teil 2, welche Rolle Erhaltungszustand und
Originalität bei der Zulassung spielen. Vorneweg: der Oldtimer muss nicht perfekt sein… ;-)
Euer Oldie-Flüsterer Markus Blazej