Historisches Fahrzeug: So klappt die Zulassung Teil 1

Der Prüfer schaut genauer hin als früher, der Prüfkatalog wird immer umfangreicher und es gibt plötzlich einen “schweren Mangel” für etwas, das früher noch als “leichter Mangel” durchging. Gerade für Oldtimer und Youngtimer wird es immer schwieriger, bei der §57a Überprüfung, dem “Pickerl”, zu bestehen.

Bildquelle: Thilo Reiter  / pixelio.de
Bildquelle: Thilo Reiter / pixelio.de

Gleichzeitig verdichten sich die Hinweise, dass auch bei PKW bald Fahreinschränkungen aufgrund ihres Abgasverhaltens verordnet werden könnten, wie dies schon bei älteren LKW der Fall ist (Kennzeichnung mittels Abgasplaketten). Mehr Infos dazu gibt’s hier.

Ein Ausweg: die Zulassung als “historisches Fahrzeug”.
Vorteile:

  • Die §57a-Überprüfung muss nur alle zwei Jahre gemacht werden, das Pickerl gilt also doppelt so lange - spart Geld und Nerven.
  • Bei der Überprüfung wird der technische Entwicklungsstand des Baujahres berücksichtigt.
  • Für bestimmte Prüfpositionen gibt es Ausnahmeregelungen, z.B. für Brems- und Abgaswerte.
  • Ausnahmen von (künftigen) Fahrverboten aufgrund des IG-L, also z.B. in “Umweltzonen”. Historische LKW sind bereits jetzt vom Fahrverbot für Euro-0, -1 und -2 LKW in Wien und Teilen Niederösterreichs ausgenommen.


Nachteile:

  • Ein historischer Kraftwagen (PKW, LKW) darf an maximal 120 Tagen im Jahr verwendet werden, ein Motorrad  60 Tage.
  • Über die einzelnen Fahrten sind “fahrtenbuchartige” Aufzeichnungen zu führen, dies wird im Rahmen des §57a "Pickerl" auch überprüft. 
  • Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug müssen dem historischen Charakter entsprechen - sonst droht beim nächsten Pickerl der Entzug des Eintrags als "historisches Fahrzeug".

Seit 01.01.2018 gibt es dazu neue Vorschriften - hier nachzulesen.

Bildquelle: Martin Schemm  / pixelio.de
Bildquelle: Martin Schemm / pixelio.de

Für die meisten Oldtimer-Fahrer & Fahrerinnen überwiegen ganz klar die Vorteile, denn 120 bzw. 60 Tage im Jahr schafft kaum einer am Steuer seines “Boliden” und ein Fahrtenbuch zu führen ist auch kein Drama.

Soweit die guten Nachrichten. Natürlich ist die Zulassung selbst an ein paar Auflagen geknüpft. Die wichtigste: Das Auto oder Motorrad muss “historisch erhaltungswürdig” sein. Dazu sollte man sich mal durchaus “kritisch” anschauen, wie es um Zustand und Originalität des vier- oder zweirädrigen Freundes bestellt ist.

Lesen sie hier in Teil 2, welche Rolle Erhaltungszustand und Originalität bei der Zulassung spielen. Vorneweg: der Oldtimer muss nicht perfekt sein… ;-)
Euer Oldie-Flüsterer Markus Blazej